1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind vollumfänglicher Bestandteil des Vertrages zwischen der Nr1-Tormannschule und seinen Mitgliedern.
2. Mitglied ist immer der am Kurs teilnehmende Torhüter. Bei Minderjährigen ist ebenfalls der Torhüter Mitglied, der Vertrag ist aber zusätzlich durch den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
3. Die Trainingsorte, -zeiten und -gruppen werden mit dem Torhüter abgesprochen. Die vorgenommenen Einteilungen sind verbindlich und grundsätzlich einzuhalten.
4. Die Abomöglichkeiten sind unter Preise / Termine / Standort aufgeführt.
Schnuppern ist grundsätzlich an jedem Termin kostenlos möglich.
5. Die Kosten sind bei Abschluss eines Abos innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
6. Kann ein Torhüter infolge von Krankheit, Unfall, gleichzeitigem Wettspiel, schulischen, Gründen nicht an einem Training teilnehmen, berechtigt dies nicht zum Ersatz der verpassten Trainingseinheit.
7. In den unter Punkt 6 erwähnten Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursgeldes.
8. Fällt das Training infolge Unfall oder Krankheit eines Trainers länger als 4 Wochen und kann keine adäquate Stellvertretung sichergestellt werden, wird jedem Mitglied das der Dauer des Ausfalls entsprechende, im Voraus entrichtete Kursgeld anteilig zurückbezahlt.
9. Die Leitung des Vereins ist berechtigt, in außerordentlichen Fällen den Trainingsort für die Durchführung des Torwarttrainings ohne langfristige Vorankündigung und Entschädigungspflicht gegenüber den Vertragspartnern zu ändern. In diesem Fall ist ebenso keine der Vertragsparteien berechtigt, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
10. An gesetzlichen Feiertagen (bzw. bei starkem Regen kann es seitens der Stadt Wien zu Platzsperrungen kommen) finden keine Trainingseinheiten statt
11. Die Daten für den Trainingsbeginn und -schluss werden sowohl im Sommer zu Saisonbeginn wie auch im Winter zu Beginn der Rückrunde durch die Vereinsleitung aufgrund der Platzverhältnisse und Öffnung der jeweiligen Sportanlage definitiv festgesetzt.
12. Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Teilnehmers.
13. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
14. Für Streitigkeiten, die aus jeglichen Verträgen mit der Nr1-Tormannschule entstehen, gilt als Gerichtsstand Wien.